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Nie müssen Sie in Panik geraten und sofort entscheiden.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte für typische Situationen auf: Ein Mensch stirbt zu Hause, begleitet, oder er wird tot aufgefunden.

Zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt an, der den Tod feststellt und die Ursache im Totenschein bescheinigt. - Sofern dieser in absehbarer Zeit nicht erreichbar ist, hilft der notärztliche Dienst. 

In jedem Fall können Sie uns anrufen, wir helfen Ihnen weiter.

Im Krankenhaus

  1. Sie werden vom Krankenhaus über den Tod benachrichtigt, ohne dass sofortige Handlungen erforderlich sind. Denn Krankenhäuser behalten Verstorbene für mindestens einen Tag bei sich. Die Frist für die Überführung von dort beträgt 4 Tage. Somit haben Sie Zeit. 
  2. Sie können gleich nach der Nachricht des Todes im Krankenhaus Abschied nehmen.
  3. Wenden Sie sich an uns.
  4. Formalitäten mit dem Krankenhaus liegen für Sie nicht an.

In Pflegeeinrichtungen und Hospizen 

  1. Sie werden über den Tod benachrichtigt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, am Sterbebett Abschied zu nehmen. 
  2.  Die jeweilige Einrichtung kennt die gesetzlichen Abläufe und kümmert sich um die ärztliche Bescheinigung und den Überführungstermin für uns. 
  3. Rufen Sie uns an, damit wir die weiteren Abläufe mit Ihnen koordinieren.